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Leiter Mit- / Stockwerkeigentum

Norbert Stichert

Immobilienbewirtschaftung Mit- / Stockwerkeigentum

Die Wohnform des Stockwerkeigentums erfreut sich in der Schweiz seit 1965 einer konstant steigenden Beliebtheit. Die Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Bauteilen, der Allgemeinflächen, der Haustechnik und der Umgebung der im Stockwerkeigentum begründeten Wohn- und Gewerbeliegenschaften sowie von Miteigentümergemeinschaften ist eine interessante und anspruchsvolle Aufgabe. Es gilt dabei, die unterschiedlich-
en Interessen, Ansichten und persönlichen Standpunkte mehrerer Eigentümer gesetzes- wie reglementskonform zu zweckmässigen, gemeinschaftlich getragenen Lösungen zu vereinen und deren Beschlüsse zeit-, kosten- und qualitätsbewusst umzusetzen. Es ist unser Anspruch, jede Gemeinschaft mit viel Fachwissen, Geschick, Überzeugungsarbeit sowie für einen sinnvollen Konsens nötigen Gesprächskultur sorgfältig und umsichtig in die Zukunft zu führen. 

Finanzielle und administrative Bewirtschaftung

Wir bieten Ihnen zeitnahe und für Ihre Steuerunterlagen gut strukturierte Jahresabschlüsse, bereiten die Revisionsunterlagen vor, erarbeiten Budgets und organisieren mittels Traktandenliste effiziente Versammlungen. Prompte Zustellung von Beschlussprotokollen und Pendenzenlisten garantieren eine zuverlässige Umsetzung sowie deren Überwachung der Verwaltungsaufgaben. Wir pflegen eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit mit Delegierten und Hauswarte. Dies alles fördert die positive Atmosphäre in der Gemeinschaft, die Lebensqualität generell und das sorgenfreie Wohnen in den eigenen vier Wänden. Dazu tragen in grossem Masse auch das sorgfältige und ausführliche Aktenstudium bei der Mandatsübernahme sowie unsere proaktive, durch interne Kontrollsysteme optimierte Arbeitsweise bei. Wir betreuen mittlerweile über 100 Gemeinschaften, von drei bis über 130 Einheiten.

Technische Bewirtschaftung

Damit der Wert der Bausubstanz erhalten bleibt und möglichst keine Betriebsstörungen auftreten, sind periodische Zustandsanalysen und -kontrollen notwendig. Daraus werden marktgerechte Massnahmen für den notwendigen Unterhalt geplant, budgetiert, durch das entsprechende Quorum der Stockwerkeigentümerversammlung genehmigt, veranlasst und überwacht. Bei einer Investition hilft die Freigabe eines Projektierungskredit-
es durch die Versammlung ein umfangreiches Investitionsvorhaben detailliert – bei Bedarf mit Fachplanern – auszuarbeiten, allen Stockwerkeig-
entümern umfassend technisch zu erklären und die Finanzierung wie auch den Kostenteiler zwischen dem Sonderrecht und der Gemeinschaft vor der Realisierung aufzuzeigen. Um zukünftige finanzielle Überraschungen zu vermeiden legen wir Wert auf die jährliche Überprüfung und Festsetzung der Einlage in den Erneuerungsfonds. Kostenbewusstes Denken und die Kenntnis über Arbeitsqualität sowie Termintreue von Handwerkern oder Gerätelieferanten sind der Garant für bessere Konditionen sowie zufriedene Mit- und Stockwerkeigentümer. Auch der Suche nach zusätzlichen Nutzungs- wie auch Vermietungsmöglichkeiten für die durch uns verwalteten Gemeinschaften und Grundstücke nehmen wir uns an.

Geschäftsführung
  • Einberufung Versammlung
  • Versammlungsführung
  • Protokollführung
  • Zusammenarbeit mit Delegierten
  • Anträge mit Offerten
  • Führung des Hauswartes (Pflichtenheft)
  • Ausführen und Koordinieren der Beschlüsse der Gemeinschaft
  • Beratungen zur Speisung des Erneuerungsfonds
  • Schriftlicher Jahresbericht
  • Aufbewahrung / Archivierung von Jahres- und Stammakten
Buchhaltung / Administration
  • Erstellung Budget
  • Jahresabschluss nach steuerrechtlichen und mietrechtlichen Kriterien
  • Abrechnung Heiz- und Betriebskosten pro Stockwerkeinheit / Miteigentumsanteil
  • Vorbereitung und Begleitung Revision
  • Zahlungsverkehr
  • Einforderung der Akontobeiträge
  • Serviceverträge
  • Energieeinkauf
  • Versicherungswesen
  • Vermietung
  • Portal für Stockwerkeigentümergemeinschaften (Homepage)
Instandhaltung / -setzung
  • Notwendiger Unterhalt überwachen (Offertwesen, Auftragserteilung, Überprüfung)
  • Regelmässige Kontrolle der Bauteile der Liegenschaft (Gebäudecheck)
  • Umsetzung von Instandhaltungskonzepten
  • Erneuerungsstrategien ausarbeiten und Unterbreitung Versammlung
  • Umsetzung von Investitionsvorhaben
  • Planungsarbeiten, Bauleitung, Bautreuhand
  • Erstellung von Bauabrechnungen
  • Technische Betreuung von Versicherungsfällen
  • Begleitung und Behebung von Garantiemängeln
  • Beratung bei nützlichen und luxuriösen Investitionen
Rechtliche Beratungen
  • Begründung von Mit- / Stockwerkeigentum
  • Umwandlung in Mit- / Stockwerkeigentum
  • Festlegung von Wertquoten
  • Änderungen und Anpassungen Begründungsakt / Reglement
  • Abfassen von Werkverträgen
  • Vorgehen bei Garantiemängeln
  • Dienstbarkeitsvertrag
  • Baurechtsvertrag