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Spartenleiter Immobilienbewirtschaftung

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Fabio GLoor

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Fabio Gloor

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M.Sc. Real Estate, FH
Spartenleiter Immobilienbewirtschaftung
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Die aktuellen Meldungen in Sachen Energiekosten übertreffen sich fast wöchentlich. Es wird von Rekordständen und unklarer Auswirkung rund um die aktuelle Weltsituation geschrieben. Was nach der Pandemie passiert, und wie sich der Konflikt im Osten Europas effektiv auswirkt, ist im Detail immer noch unklar. Fakt ist, der Einfluss auf die Energiekosten ist enorm. D.h. die steigenden Energiepreise werden die Nebenkosten unweigerlich in die Höhe treiben.

Die grössten Sorgenfalten, mit Blick in den Osten, sowie mit Voraussicht in den kommenden Winter, macht der Politik die Gasversorgung. Die Preissteigerung um rund 100% gibt Anlass zur politischen Diskussion. Gleichzeitig sehen Ökonomen und Politiker den ganz allgemeinen Zugang zum Gas als problematisch. Aktuell zeigt sich die Versorgungs- und rechtliche Situation in der Schweiz noch unklar. „Die Versorgung in der Schweiz funktioniert, aber sie ist angespannt“, erklärte Bundesrätin Sommaruga an einer Medienkonferenz vom 29. Juni 2022. Es liessen sich für den kommenden Winter weder in der Gas- noch in der Stromversorgung Engpässe ausschliessen. Seitens Branchenverband wird momentan aber nicht von einem „Worst Case“ ausgegangen. In Sachen Mietrecht gilt die momentane Rechtsprechung. Falls es aufgrund eines Versorgungsengpasses zu unzumutbaren Raumtemperaturen in Mietwohnungen (< 20°) kommt, dann ist dies ein Mangel an der Mietsache, der mit einer Reduktion der Nettomiete verbunden ist. Im Notfall kann es zu Kontingentierungen oder gar Abschaltungen kommen. Falls Massnahmen als Notlösung ergriffen werden müssen (z.B. Notheizung), müssen die Kosten durch die Eigentümerschaft getragen werden. Derzeit zeichnet sich ab, dass die Haushalte von möglichen Abschaltungen ausgenommen wären, da sie zu den geschützten Verbrauchern gehören.

Notfall Brand

Vorgehen

  1.  Die Feuerwehr 144
  2.  Ihren Hauswart
  3.  Die Verwaltung / Ihren Mandatsleiter
Notfall Wasserschaden

Vorgehen

  1.  Ihren Hauswart
  2.  Die Verwaltung / Ihren Mandatsleiter
  3.  Wenn 1. und 2. nicht erreichbar sind, kontaktieren Sie bitten einen Sanitär vor Ort oder den Pikett-Dienst in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen
Elektrischer Notfall

Vorgehen

  1.  Ihren Hauswart
  2.  Die Verwaltung / Ihren Mandatsleiter
    Wenn 1. und 2. nicht erreichbar sind, kontaktieren Sie bitten einen Elektriker vor Ort oder den Pikett-Dienst in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen