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Stockwerkeigentum – FAQs zur Coronakrise

Stockwerkeigentum – FAQs zur Coronakrise

Ich bin Hauswart im Alter 65+. Was darf ich noch tun?

Wir werden alle ü65 Hauswarte telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und ihre aktuelle Situation individuell besprechen. Es bleibt unser Ziel, die Liegenschaften und ihre Umgebung weiterhin in einem gepflegten und gereinigten Zustand zu halten sowie den Service und die Kommunikation gegenüber Mietern (vermehrt im Home-Office oder Selbstisolation) möglichst zu optimieren.

Darf ich meine Arbeit als Hauswart aus Angst vor einer Ansteckung verweigern?

Nein, ausser Sie gehören einer Risikogruppe an. In diesem Fall, melden Sie sich bitte umgehend bei einem Realit-Mandatsleiter. Ergreifen Sie Massnahmen, um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten (Bereitstellen von Einweg-Schutzhandschuhen sowie allenfalls Schutzmaske/Mundschutz).

Wie wird eine Risikoperson (besonders gefährdete Person) vom BAG definiert?

Für Personen ab 65 Jahren und für diejenigen, auch unter 65 Jahren, mit bestehender Vorerkrankung, kann das neue Coronavirus gefährlich sein. Mit einer dieser Vorerkrankungen ist man besonders gefährdet:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Krebs

Finden Umzüge statt?

Ja. Wohnungsumzüge sind unter strikten Einhaltung der BAG Verhaltens- und Hygienevorschriften gestattet.

Dürfen Sie die Wohnung einer sich in Quarantäne befindlichen Person (positiv getestet oder Symptome) betreten?

Nein. Nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Realit-Mandatsleiter.

Dürfen Sie die Wohnung einer sich in Selbstisolation befindlichen Person oder Risikogruppen (ü65, Personen mit Vorerkrankungen) betreten?

Ja, unter Einhaltung der Vorgaben des BAGs (Hygienevorschriften, 2 Meter-Abstandsregel, weniger als 5 Personen).

Müssen Sie den Spielplatz Ihrer Liegenschaft sperren?

Das Benützen eines Spielplatzes ist von der Verordnung des Bundes nicht erfasst. Dementsprechend fehlt die Handhabe des Eigentümers, Bewirtschafters, Verwalters oder Hauswarts. Einzige Möglichkeit ist, auf das unangemessene Verhalten (Nichtbeachten der 2 Meter-Abstandsregel) hinzuweisen, z.B. mit den Warnschildern des BAG, und an die Solidarität zu appellieren.

Sollen die kontrollierten Lüftungen in unserer Liegenschaft abgeschaltet werden?

Eine erhöhte Gefahr in Gebäuden mit kontrollierter Lüftung besteht nach aktuellen Erkenntnissen nicht. Eine reine Übertragung durch die Luft ist gemäss BAG bisher nicht nachgewiesen.

Müssen Allgemeinräume in Liegenschaften umfassend desinfiziert werden?

Nein, das ist nicht nötig. Eine regelmässige Reinigung von gewissen Oberflächen (Schalter, Türgriffe usw.) ist jedoch sinnvoll. Die Bewohner sind zudem anzuhalten, ihre Hände regelmässig zu waschen (z.B. vor dem Verlassen der Wohnung und nach der Rückkehr in die Wohnung). Eine der häufigsten Übertragungen findet von den Händen auf die eigenen Schleimhäute statt.

Herrscht in Aufzügen eine besondere Ansteckungsgefahr?

Das Benützen von Aufzügen mit mehreren Personen kann je nach Grösse des Aufzuges eine Ansteckungsgefahr bedeuten. Wir empfehlen deshalb, diese nur einzeln zu nutzen. Eine regelmässige Reinigung der Knöpfe ist sinnvoll. Ein Hinweis auf diese Regel im Lift oder an der Lift-Front kann ebenfalls helfen, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Mehrheitlich können heute Messgeräte/Zähler (z.B. Strom, Wasser, Wärme) abgelesen werden, ohne dass die Wohnungen betreten werden müssen. Dennoch benötigen Servicetechniker im Fall von Ersatz, Wartung und Reparatur Zugang zu den Wohnungen. Wie sollen sich die Bewohner verhalten?

Die Realit empfiehlt, auf nicht dringende Arbeiten und das Ablesen von Zählern in den Wohnungen zu verzichten. Für unumgängliche Reparaturen sind die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen (2 Meter-Abstandsregel, Händewaschen, Desinfektion) zu beachten.

Welche Massnahmen müssen Bewohner unternehmen/bedenken, die über eine gemeinsame Waschküche (Waschmaschine/Wäschetrockner) verfügen?

Gemäss Informationen der BAG-Hotline liegen keine gesicherten Informationen dazu vor, bei welcher Waschtemperatur das Corona-Virus abgetötet wird. Es ist umgekehrt auch nicht erwiesen, dass eine Übertragung über die Waschmaschine stattfinden kann. Es ist sinnvoll, regelmässig einen Kochwaschgang (90 Grad) auszuführen. Weiter muss davon ausgegangen werden, dass die Temperatur im Wäschetrockner nicht ausreichend hoch ist, um die Viren unschädlich zu machen. Auf den Betrieb von Trocknern sollte tendenziell verzichtet werden. Schliesslich ist in der Waschküche besonders auf die Hygiene zu achten (Desinfektion von Türgriffen, Oberflächen, Bedienfeld der Geräte usw.)

Was sollen wir tun, wenn keine Desinfektionsmittel mehr verfügbar sind?

Wenn keine Desinfektionsmittel mehr zum Kauf verfügbar sind, überprüfen Sie die Zusammensetzung Ihrer herkömmlichen Reinigungsmittel. Wenn diese als desinfizierend und anti-viral bezeichnet sind, reicht deren Anwendung zur Not aus. Alternativ kann 0,1%iges Javelwasser zur Desinfektion verwendet werden.